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2G in städtischen Sporteinrichtungen!

Mo., 22. November 2021

(F.O) Liebe Sportfreunde,

ab 22. November gilt in städtischen Sporteinrichtungen die 2G-Regel.

Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Bonn gilt ab Montag, 22. November, in allen städtischen Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Sporthallen die 2G-Regel (geimpft, genesen). Damit reagiert die Stadt auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test). 

Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen - nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Bitte beachtet weiter die gängigen Hygieneregeln und haltet wo immer es möglich ist Abstand. Beim Zugang zur Sportstätte ist die allgemeine AHA-Regel einzuhalten.

Die Überprüfung beim angeleiteten Training übernehmen die Trainer/in.
Beim freien Spiel muss die Kontrolle von einem anwesenden Spieler/in übernommen werden. Dieser Spieler/in trägt sich bitte bei unserem Anmeldesystem mit seinem Namen und einem „K“ vor dem Namen ein.

Sollte kein Spieler/in die Kontrolle übernehmen, entfällt das freie Spiel! Ich bitte darum die Kontrolle sorgfältig durchzuführen! Ausnahmen sind nicht gestattet!

Euer Vorstand